Jede gute Website braucht eine Datenschutzerklärung? Ok, dann machen Sie sich auf etwas gefasst.
Präambel
Artikel 12 der EU-Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) fordert, dass ich Ihnen „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form [und] in einer klaren und einfachen Sprache“ erkläre, was hier auf dieser Webseite geschieht. Da ich dabei nicht davon ausgehen darf, dass Sie fünf Jahre Informatik, Jura oder Raketeningenieurwesen studiert haben, soll ich hier also Klartext schreiben. Das mache ich doch gerne.
§1 Hosting
Diese Website wird offiziell gehostet von „meiner“ Firma. Diese Firma hat das Hosting ausgelagert an einen großen europäischen Hosting-Anbieter. Ich privat habe mit meiner eigenen Firma für diese Domain [sewegala.de] (noch) keinen schriftlichen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, ich habe mir aber im Innenverhältnis mündlich versichert, dass ich (geschäftlich) meine (privaten) Hosting-Daten immer sehr gewissenhaft behandeln werde.
§2 Google Analytics und sonstiges Tracking
Diese Website nutzt Google Analytics und auch die Standard-Statistiken. Oh Mein Gott! Ihre Zugriffe auf diese Website werden sicherlich auch in den USA gespeichert. Und es kommt noch schlimmer: auch mit Google habe ich noch keinen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen. Wieso? Der Google-Standard-AV-Vertrag hat 18 Seiten, muss in doppelter Ausfertigung nach Irland geschickt werden und legt mir nahe, meine sonstigen Anmerkungen zum Vertrag postalisch nach London zu senden. Hier können Sie den Vertrag mal nachlesen. Und es kommt noch besser: würde ich die Buchstaben der Datenschutzgrundverordnung wörtlich auslegen, z.B. Artikel 28 Abs. 3 (h), müsste ich persönlich meine Auftragsverarbeiter gelegentlich besuchen und überprüfen, ob die das alles richtig machen. Also ganz praktisch: ich fahre zum Google Rechenzentrum, klingele an der Pforte und sage dann: „Hallo, hier ist Ihr Auftraggeber, der Ditze aus Mellnau. Ich wollte mal gucken, ob Sie auch wirklich alles richtig machen.“ Alles klar?!
§3 Weitere Plugins
Sie haben noch nicht genug? Ok, dann weiter. Diese Website nutzt ein paar Plugins. Diese Plugins machen allerhand: ein paar beschleunigen die Website, ein anderes sorgt für schöne Optik, Fußnoten, Social Sharing Buttons, E-Mailalerts, Fotogalerie oder besonders schöne Sitemaps, die dazu führen, dass Sie diese Website überhaupt finden konnten. Wie dem auch sei: nahezu jedes dieser Plugins sendet am langen Ende Ihre IP-Adresse an die Server, die benötigt werden, damit Sie hier eine hübsche Website sehen können. Habe ich mit jedem dieser Plugin-Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag? Na, was meinen Sie? Ich verrate es Ihnen: Nein! Und warum? Weil auch das völliger Quatsch ist. Oder wollen Sie mir jetzt ernsthaft nahelegen, ich solle auf meiner privaten, von mir selbst bezahlten und völlig werbefrei gehaltenen Webseite, die ich in meiner Freizeit mit viel Liebe bestücke, nun wirklich losgehen und zu jedem Plugin was ich hier nutzen will einen umfangreichen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen? Ich sage Ihnen was: wenn Sie nicht wollen, dass meine Website Ihre IP-Adresse weitergibt, dann kommen Sie doch einfach nicht hier her.
§4 Kontaktaufnahme
Nun zur Kontaktaufnahme: Falls Sie mir eine E-Mail senden, müssen Sie damit leben, dass ich Daten von Ihnen erhalte. Ich sehe dann Ihre E-Mailadresse, eventuell auch Ihre IP-Adresse und wenn ich mir richtig Mühe gebe und den X-Header Ihrer E-Mail händisch auswerte, kann ich eventuell sogar sehen, wie der Computer heißt, von dem aus Sie die Nachricht geschrieben haben. Das ist keine Zauberei oder Hackerkunst, sondern ein Internet-Standard. Wer den lesen kann, kommt an diese Daten. Das ist technisch bedingt – und schon seit vielen Jahren so. Falls Sie mir ungefragt Ihre Daten zusenden, dürfen Sie davon ausgehen, dass ich Ihre E-Mail genauso gut oder schlecht behüte wie alle meine übrigen E-Mails auch. Sollten Sie sich irgendwann mal überlegen, dass ich die von Ihnen ungefragt zugesandte E-Mail löschen soll, dürfen Sie mich höflich darum bitten – versprechen tue ich aber nichts. Auch hier gilt: wenn Sie damit nicht leben können, senden Sie mir bitte keine E-Mail zu.
§5 Kommentare
Weiter im Text: Thema Blogposts. Sie können hier gerne einzelne Meldungen kommentieren. Aber erneut gilt auch hier: Sie müssen davon ausgehen, dass ein paar Daten über Sie erfasst werden. Die IP-Adresse, der Name und die Mailadresse. Immerhin: beim Namen und der Mailadresse können Sie mit Pseudonymen arbeiten – oder einfach lügen, das ist okay für mich. Bei der IP-Adresse wird es etwas schwieriger – aber hey, wenn die Ihnen zu privat ist, nutzen Sie doch TOR oder einen Proxy. Once again: Love it or leave it.
§6 Cookies
Sie wissen was ein Cookie ist? Nein? Ok, das können Sie hier nachlesen. Manche Menschen haben Angst vor Cookies, weil sie glauben, dass man damit herausbekommen kann, ob sie (diese Menschen mit der Angst) gestern Abend auf einer Porno-Seite waren oder sich insgeheim für satanistische Nazischergenmusik interessieren. Deswegen möchte kaum jemand, dass eine Website Cookies speichert. De facto ist es aber so, dass Websites ohne Cookies heute kaum noch funktionieren. Und so lange nur First-Party-Cookies eingesetzt werden, ist das mit dem Tracking der Nazi-Porno-Seiten nicht möglich. Diese Website nutzt bestimmt auch Cookies – allerdings nur die „guten“ First-Party-Cookies. Third-Party-Cookies habe ich zumindest nicht bewusst in diese Website integriert.
§7 Abmahnungen
Bevor Sie mich wegen eventuell fehlender, unvollständiger oder nicht ausreichend durchdrungener Aspekte der DSGVO abmahnen, berücksichtigen Sie bitte die Worte der zur Einführung der Verordnung zuständigen EU-Justizkommissarin Věra Jourová. Die sagte in einem Interview mit der ZEIT wörtlich: „Es geht [bei der DSGVO] um gesunden Menschenverstand und Verhältnismäßigkeit. Wenn Ihnen jemand eine E-Mail schreibt und Ihnen zugesteht, dass Sie seine Daten verwenden dürfen, dann ist doch klar, dass er Ihnen eine Einwilligung erteilt. Im Übrigen sanktionieren die Datenschutzbeauftragten nicht nur, sondern beraten auch. Meine Prognose ist, dass sich die Behörden auf die Anbieter konzentrieren, die den größten Schaden verursachen können, die die meisten Daten verarbeiten.“
Darüber hinaus verweise ich hier auch gerne auf eine Aussage des deutschen „Vaters“ der DSGVO, Jan Philipp Albrecht. Er schreibt in seinem Blog wörtlich: „Was hingegen nicht eintreten wird, ist dass […] die Aufsichtsbehörden und irgendwelche Abmahnanwälte plötzlich eine ganz andere Gangart gegenüber all den kleinen Unternehmen, Einzelunternehmern, Vereinen und Bloggern einlegen werden.“ Sie dürfen davon ausgehen, dass ich beiden Akteuren im Falle einer Abmahnung hiervon berichten werde.
§8 Schlussbestimmungen
Last but not least: Ich sehe mich als Teil der Hackerszene und habe eine positive Grundhaltung zum Thema Datenschutz. Auch deswegen habe ich schon vor Jahren mir meine eigene Homecloud gebaut, die Website auf TLS/SSL umgestellt, den Mailserver ins Intranet gehoben. Das Thema liegt mir wirklich am Herzen. Wenn ich dann allerdings sehe, mit welcher handwerklichen Qualität die Datenschutzgrundverordnung in Deutschland ausgerollt wurde, komme ich als politisch interessierte Privatperson zu dem Schluss, dass ich nicht über jedes Stöckchen springen will und kann, was der Gesetzgeber mir hier hin hält. Wenn Sie gerne ordentliche Datenschutzerklärungen von mir lesen wollen, besuchen Sie bitte meine geschäftlichen Websites – dort läuft alles nach Vorschrift.
Copyleft: Wer diese Datenschutzbestimmung abwandeln, recyclen oder kopieren will, darf das gerne machen – auch ohne Quellenangabe und von mir aus auch kommerziell.